Zuverlässige Schneeräumung und Streudienstleistungen – damit Sie und Ihre Besucher sicher durch den Winter kommen. Wir räumen, bevor Sie aufwachen.
Als Grundstückseigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht: Wege, Einfahrten und Bürgersteige müssen bei Schnee und Eis geräumt und gestreut sein – und das zu festgelegten Uhrzeiten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet bei Unfällen persönlich.
Mit unserem professionellen Winterdienst sind Sie auf der sicheren Seite: Wir übernehmen alle Aufgaben rund um Schnee und Eis für Sie, zuverlässig und nach vertraglicher Vereinbarung.
In den meisten Kommunen gilt: Werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 8:00 oder 9:00 Uhr müssen Gehwege geräumt und gestreut sein. Wir sind rechtzeitig vor diesen Zeiten für Sie da.
Buchen Sie unseren Winterdienst als Saisonvertrag und genießen Sie maximale Planungssicherheit. Wir beobachten täglich die Wettervorhersagen und sind bei Bedarf automatisch für Sie im Einsatz – ohne dass Sie jedes Mal anrufen müssen.
Unsere Verträge sind individuell gestaltbar: von der einfachen Gehwegräumung bis hin zur kompletten Betreuung großer Gewerbeparkplätze. Sprechen Sie uns an!